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Anwendung des DAT Incoterm


DAT Incoterm oder „Delivered at Terminal“ ersetzt die inzwischen nicht mehr gültigen DES Incoterm (Delivery at Ship) und DEQ Incoterm (Delivered at Quay) Regeln, die in der vorherigen Incoterms-Fassung, Incoterms 2000, zu finden waren.


Die DAT Incoterm besagt, dass der Verkäufer die Ware an ein Frachtterminal liefert, wenn es sich um eine Seefrachtsendung und/oder um eine Drehscheibe für Luft- oder Landtransporte handelt.


Mit anderen Worten, DAT verlangt, dass der Verkäufer die Waren, die vom Schiff entladen, aber noch nicht verzollt wurden, am Terminal, Hafen oder Flughafen des Bestimmungslandes ablegt.


Im Rahmen der DAT Incoterm, trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zur Entladung der Ware am Terminal. Dies bedeutet, dass der Käufer für die Abwicklung der Zollabfertigung, alle Zollgebühren, Steuern und sonstigen Abgaben, die in dieser Phase anfallen, verantwortlich ist. Wenn der Verkäufer bereit ist, die Risiken und Kosten für die Abwicklung der Ware bis zur endgültigen Lieferung zu übernehmen, empfehlen wir DAP Incoterm oder DDP Incoterm.


Pflichten des Verkäufers im Rahmen des DAT Incoterm


  • Lieferung der Ware und erforderlichen Dokumenten
  • Verpackung und Umhüllung
  • Transport im Ursprungsland
  • Zoll im Ursprungsland
  • Gebühr beim Auslaufen
  • Internationale Fracht
  • Versicherung
  • Kosten für Wareneingang
  • Transport im Bestimmungsland bis zum angegebenen Terminal/Hafen

Pflichten des Käufers im Rahmen des DAT Incoterm


  • Bezahlung der Ware
  • Zoll bei Einfuhr (abhängig vom Ankunftsort)
  • Zahlung von Gebühren
  • Endgültiger Transport vom Terminal/Hafen zur Auslieferungsstelle

Unterschiede zwischen DAT Incoterm und DAP Incoterm


Verwechseln Sie DAT Incoterm nicht mit DAP Incoterm, die sich stark ähneln. Obwohl beide Incoterms den Käufer/Einführer verpflichten, alle Importgebühren zu übernehmen, gibt es einige wichtige Unterschiede, die es zu beachten gilt:


Lieferort


Nach dem DAT Incoterm muss sich je nach Transportart der Lieferort an einem Terminal befinden, wie z. B. einem Kai, Lagerhaus, Containerdepot oder einem Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal.


Nach den DAP Incoterms kann der Lieferort an jedem beliebigen Ort im Bestimmungsland liegen, auch außerhalb des Terminals.


Entladen der Ware aus dem Transportmittel


Nach dem DAT Incoterm muss der Käufer/Ausführer die Ware am Terminal des Bestimmungslandes entladen.


Nach dem DAP Incoterm muss der Einführer die Ware am vorher vereinbarten Bestimmungsort entladen.


Wenn Sie sich immer noch unsicher sind bezüglich der Unterschiede zwischen DAP Incoterm und DAT Incoterm, dann wenden Sie sich an uns. Unsere Import- und Exportbeauftragte helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des passenden Incoterm für Ihre Schifftransport-Bedürfnisse.

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